Business Frühstück zum Datenschutz mit Vorträgen zum Cloud Computing, Whistleblower-Richtlinie und Consent Tools.

DATENSCHUTZ KANN AUCH LECKER SEIN

Nach der „Corona-Auszeit“ heißt es endlich wieder Business Frühstück.

Traditionell begrüßt Thomas Biehn die Gäste im Lind Hotel zum leckeren Buffet mit interessanten Datenschutz-Vorträgen.

Bei heißem Kaffee und knackigen Brötchen wird aufmerksam den Referenten zugehört. Den Auftakt macht Juristin Saskia Kesting mit einem Update zum Whistleblowing Gesetz.

Update Whistleblowing Gesetz

Bereits beim letzten Business Frühstück berichtet Frau Kesting über das Hinweisgeber Schutzgesetz. Auch an diesem Tag ist noch ungewiss, wann genau der Gesetzesentwurf greift. Doch eines ist klar, das Gesetz wird kommen und es wird die hinweisgebende Person rundum schützen.

Wie akut diese Thematik die Teilnehmer beschäftigt, wird direkt deutlich, denn bereits zu Beginn ihres Vortrags bekommt Frau Kesting die ersten Fragen gestellt. Schließlich geht es auch für die Gäste darum frühzeitig entsprechende Vorbereitungen im Unternehmen zu treffen. Eine Meldestelle muss eingerichtet werden. Das Vertraulichkeitsgebot muss eingehalten werden. Wie sieht es mit ehemaligen Mitarbeitern aus und wie lange dauert dieser Prozess bis zum fertigen Hinweisgebersystem überhaupt?

Saskia Kesting gibt erste Empfehlungen an die Gäste und klärt über Stolperfallen auf. Unsicherheiten werden besprochen und am Ende ihres Vortrages kann Frau Kesting die Gäste durch fachkundige Aufklärung vor dem Start des neuen Whistleblowing Gesetzes beruhigen. Die Fragen haben wir zusammengefasst: FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz

Risiken des Cloud Computing

Nach einer kurzen Frischluftpause auf der sonnigen Dachterrasse geht es nahtlos mit der Gastrednerin Rechtsanwältin Anna von Laer von der Kanzlei Mönig aus Bielefeld weiter. Sie referiert über das ebenfalls aktuelle und relevante Thema der Datenspeicherung in der Cloud und welche Risiken bei der Nutzung von US-Cloud-Diensten bestehen.

Am Beispiel von Office 365, dem cloudbasierten Programm von Microsoft, erklärt Frau von Laer, welche Daten wirklich alle beim US-Unternehmen landen. Besonders die Erklärungen zu den s. g. Diagnosedaten lässt die Teilnehmer aufhorchen. Diagnosedaten fallen bei jedem Einsatz der Rechtschreibprüfung oder dem Betätigen der Löschtaste an und werden an Microsoft gesendet. Egal ob es sich dabei um ein Word-Dokument, eine Power Point Präsentation oder Excel-Auswertungen handelt. Verträge, Geschäftszahlen oder die besonders sensiblen Daten von Kindern in Schulen fließen dabei an den US-Konzern.

Eine Problematik, die einen datenschutzkonformen Einsatz der cloudbasierten Programme deutlich erschwert. Frau von Laer wägt in ihrem Vortrag die Vor- und Nachteile der Nutzung gegeneinander ab und stellt potentielle Alternativen vor. Mehr dazu lesen Sie in ihrem Gastbeitrag Risiken des Cloud Computing

Schätzen Sie mit: Wie viele Diagnosedaten werden bei einer Aktion, wie der Rechtschreibprüfung oder der Betätigung der Löschtaste, an Microsoft versendet? 100, 1.000, 20.000, …?

Tatsächlich hat sich ein holländisches Unternehmen mit der Thematik befasst. Es werden schätzungsweise bei einer Aktion 132.000 Stellen abgerufen und in die USA gesendet.

DSGVO-konformer Einsatz von Consent-Tools

Wann ist der Einsatz eines Consent-Tools sinnvoll und wird es überhaupt benötigt? Zu dieser Fragestellung referiert Erik Hallmann beim letzten Vortrag dieses Morgens. Dabei handelt es sich um eine Thematik mit der sich jedes Unternehmen auseinandersetzen sollte, das über eine Website verfügt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht haben die Cookie-Banner eine große Relevanz, auf Grund der hohen Verfügbarkeit einer Website. Dieses Medium ist 24 Stunden am Tag verfügbar und das 365 Tage im Jahr.

Aus diesem Grund gibt es eine ausführliche Zusammenfassung: DSGVO-konformer Einsatz von Consent-Tools.


So ein Morgen mit wertvollen Informationen in angenehmer Gesellschaft endet immer viel zu schnell. Thomas Biehn lädt noch zum gemeinsam Austausch ein und verabschiedet sich mit einem Ausblick auf ein baldiges Wiedersehen und der Bitte, dass alle gesund bleiben mögen.