Hinweisgeber
System

Mit safe!hints EU-Richtlinie 2019/1937 und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umsetzen

HINWEIS­GEBER­SYSTEM

Hinweisgebersysteme schützen Beschäftigte, die auf Gesetzesverstöße im Unternehmen hinweisen wollen. Biehn & Professionals organisiert mit dem digitalen Meldesystem safe!hints die technische Bereitstellung des Hinweisgebersystems und fungiert, auf Wunsch des Kunden, als unabhängige Meldestelle.

DIE „WHISTLEBLOWING-RICHTLINIE“

Beschäftigungsgeber ab 250 Beschäftigten sind ab Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02.07.2023 dazu verpflichtet, einen sicheren Meldekanal einzuführen, Beschäftigungsgeber zwischen 50 und 249 Beschäftigten ab dem 17.12.2023. Über diesen Kanal sollen Beschäftigte vertraulich auf Verstöße gegen europäisches und nationales Recht hinweisen können.
Grundlage sind die sog. „Whistleblowing-Richtlinie“ EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, sowie das zukünftige Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

technisch + personell + fachlich

UMSETZUNG MIT B&P

DIGITALES HINWEISGEBERSYSTEM SAFE!HINTS

Biehn & Professionals unterstützt Unternehmen und Organisationen mit dem digitalen Hinweisgebersystem safe!hints bei der rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

safe!hints Hinweisgebersystem für Meldestellen im Unternehmen
BIEHN & PROFESSIONALS ALS UNABHÄNGIGE MELDESTELLE

Darüber hinaus führen unsere externen Datenschutzbeauftragten die vertrauliche Kommunikation mit den Hinweisgebenden durch und arbeiten mit den Personen innerhalb der Organisation zusammen, die im gesetzlich definierten Rahmen für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind.

VERTRAULICHKEIT

Die Wahrung der Vertraulichkeit, die mit technischen und organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen ist, ist ein wesentlicher Aspekt der kommenden Rechtslage. Vertraulichkeit hat oberste Priorität bei der Einführung eines Meldesystems sowie bei der Bearbeitung eingehender Meldungen.
Durch die Bereitstellung des verschlüsselten, digitalen Meldesystems safe!hints mit seinem ausgeklügelten Rechte- und Rollenkonzept ist bereits aus technischer Sicht ein Höchstmaß an Vertraulichkeit und Integrität sichergestellt. Auf Wunsch kann eine vollständig anonyme Meldung ermöglicht werden.

UNABHÄNGIGKEIT

Biehn & Professionals ist unabhängig.
Für einen externen Datenschutzbeauftragten besitzt der Schutz personenbezogener Daten bereits von Berufswegen die oberste Priorität. Wir wirken tagtäglich in Unternehmen und öffentlichen Stellen darauf hin, datenschutzrechtliche Mängel zu erkennen und abzustellen.
Eine weitere Anforderung an die Meldestelle ist eine möglichst große Unabhängigkeit der fallbearbeitenden Personen, die in der Praxis mit einer internen Lösung nur schwer umzusetzen ist.

Die externen Datenschutzbeauftragten der Biehn & Professionals dienen betroffenen Personen als unabhängige Meldestelle. Sie unterliegen der in §§ 6 Abs. 5, 38 BDSG normierten besonderen Verschwiegenheitspflicht des Datenschutzbeauftragten im Hinblick auf die Identität der Betroffenen bzw. der hinweisgebenden Personen.

FACHKENNTNIS

Unsere juristisch vorgebildeten Datenschutzbeauftragten besitzen die notwendige Fachkenntnis, um mit Hinweisgebenden fachlich kompetent zu kommunizieren, relevante Sachverhalte herauszufiltern und die richtigen Rückfragen zu stellen.

Kann über safe!hints auch ein Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-LkSG abgebildet werden?

Ein Großteil der Unternehmen muss ab 2023 über ein Beschwerdeverfahren verfügen, über das sich sowohl interne als auch externe Personen an das Unternehmen wenden können. Das Beschwerdeverfahren soll Personen ermöglichen, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in den Lieferketten von Unternehmen sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.

Die Anforderungen an die Meldestelle gemäß §§ 8 und 9 LkSG erfüllt safe!hints. Der Meldebogen kann direkt bei der Einrichtung entsprechend ergänzt werden.

Gespräch anfragen

B&P ORGANISIERT DIE TECHNISCHE BEREITSTELLUNG DES HINWEISGEBERSYSTEMS UND AGIERT OPERATIV ALS UNABHÄNGIGE MELDESTELLE

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