AGBs
$1. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung
an ihn vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf
Bezug genommen wurde.
§2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitete Angebote halten wir uns 7 Kalendertage gebunden.
Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Der Vertrag ist geschlossen, sofern der Auftragsbestätigung nicht
widersprochen wird.
§3. Nutzungsrecht, Dokumentation und Einarbeitung
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht an
dem im Programmschein aufgeführten so wie den zur Benutzung notwendigen
Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich mit Ausnahme der
Betriebssystemsoftware um ein ausschließliches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht. Das Recht des Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt
davon unberührt. Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim
Kauf von Neuprodukten, sofern sie vom Hersteller beigefügt wurde, eine
Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache. Sollte der
Hersteller diese aber nicht zur Verfügung stellen, weisen wir den
Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin.
In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung in die von uns
geliefere Hard- und Software nicht enthalten, ebenso erfolgt keine
kostenlose Installation derselben. Diese Leistungen sind zusätzlich in
Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von
einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Die
Auswahl der Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf
Risiko des Kunden.
§4. Leistungs- und Funktionsumfang
Den Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und
Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen
Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in
besonders gelagerten Fällen, wie z.B. über Kapazität, Zeitverhalten,
Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten,
sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind
ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für
individuelle kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige
spezielle Einsatzbedingungen.
§5. Lieferzeiten
Lieferzeiten und Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns
schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als
solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Vereinbarte Lieferzeiten
gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt zum
vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Die
Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrungen sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher
Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung
des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch,
wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist
verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und
Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von uns
werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem
Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Zu Teillieferungen sind wir
jederzeit berechtigt, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus
nicht ergeben.
§6. Preis, Zahlung, Aufrechnung
Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware Netto ohne Skonto zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer stets bar zu zahlen, wenn nicht
ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöht sich
danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die
Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir
berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu
erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die
Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen
Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der
Kunde Unternehmer, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß den
vorgenannten Regelungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Die Aufrechnung
mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder
von uns anerkannt.
§7. Erfüllungsort
Sofern der Kunde die Ware oder Dienstleistung an unserem Geschäftssitz
in Empfang nimmt, ist der Erfüllungsort Lippstadt, andernfalls die
Betriebsstätte des Kunden, an der die Leistung zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses erbracht wird.
§8. Versand und Gefahrenübergang
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel
aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner nachstehenden
Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Bezüglich des Gefahrenübergangs
gilt in diesem Fall die gesetzliche Regelung (§ 474 Abs. 2 BGB)
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen geht die Gefahr auf ihn
über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten
verlassen hat. Der Transport und dessen Versicherung erfolgt auf Kosten
des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der
Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch, auf
Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen
Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden abzuschließen, wenn dieser
es verlangt.
§9. Gewährleistung, Haftung
Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten
Mängelrügen sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß §
439 BGB zunächst eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen.
Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung
oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von
herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten sowie durch fehlerhafte
Anweisung seitens des Herstellers entstanden sind, haften wir nicht.
Mangelhafte Wartung liegt insbesondere bei unzureichender
Datensicherung vor, darüber hinaus dann, wenn der Kunde es versäumt
hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende,
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkung von außen, insbesondere gegen
Computerviren, Häcker und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder
einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
Des weiteren gehen wir von der Existenz einer
Betriebsunterbrechungsversicherung aus.
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des
Kunden und im Falle unseres Verzuges. Im diesen Fällen haften wir für
jedes Verschulden.
Bei bestehender Herstellergarantie wird diese an den Kunden abgetreten und ist von ihm selbst in Anspruch zu nehmen.
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt darüber hinaus
folgendes:
Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt
nach Vertragsabschluss aufgrund der bei Auftragserteilung bekannten
Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Die Gewährleistungsfrist für
Mängel an der Hard- und Software bezogen auf Neuware sowie für die von
uns vorgenommenen Reparaturen und Dienstleistungen beträgt ein Jahr.
Für gebrauchte Ware übernehmen wir keine Gewährleistung.
§10. Annahmeverzug
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt er mit der
Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so
sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 20% des
Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe.
Der Beweis eines höheren Schadens bleibt uns unbenommen. Dem Kunden ist
in jedem Falle der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar
kein Schaden eingetreten ist.
§11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur
vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag
sofern nicht entsprechende Verbrauchervorschriften Anwendung finden
oder dies durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
gilt darüber hinaus folgendes: Das Eigentum geht erst dann auf den
Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren
Leistungen und Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der
Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen
bezahlt sind.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsvorgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich der
MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder
Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder
nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner der Abtretung
mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Kunden
wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben war
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu Zeit der
Verarbeitung.
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte, hat der Käufer uns unverzüglich davon zu
benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
Wir verpflichten uns jedoch, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit
auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden
Forderung, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20%
übersteigt.
§12. Inkassokostenklausel
Soweit die Forderungen gegenüber Kunden überfällig sind und das
kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir
berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderung zu
beauftragen.
Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu tragen.
§13. Anullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von seinem Auftrag zurück, können wir
unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden
geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die
Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangen Gewinn
fordern. Dem Kunden ist jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§14. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind bei allen sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Klagen bei dem für
unseren Hauptsitz zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch
berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
§ 15. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetzte
über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde
seinen Firmensitz im Ausland hat.
§16. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns
geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder
werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon
unberührt.
33397 Rietberg-Mastholte im Juli 2009

