AGBs

$1. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.

§2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 7 Kalendertage gebunden. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Der Vertrag ist geschlossen, sofern der Auftragsbestätigung nicht widersprochen wird.

§3. Nutzungsrecht, Dokumentation und Einarbeitung
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht an dem im Programmschein aufgeführten so wie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich mit Ausnahme der Betriebssystemsoftware um ein ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Das Recht des Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt. Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim Kauf von Neuprodukten, sofern sie vom Hersteller beigefügt wurde, eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller diese aber nicht zur Verfügung stellen, weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin.
In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung in die von uns geliefere Hard- und Software nicht enthalten, ebenso erfolgt keine kostenlose Installation derselben. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Die Auswahl der Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden.

§4. Leistungs- und Funktionsumfang
Den Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z.B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuelle kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

§5. Lieferzeiten
Lieferzeiten und Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Vereinbarte Lieferzeiten gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

§6. Preis, Zahlung, Aufrechnung
Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware Netto ohne Skonto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer stets bar zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöht sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß den vorgenannten Regelungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

§7. Erfüllungsort
Sofern der Kunde die Ware oder Dienstleistung an unserem Geschäftssitz in Empfang nimmt, ist der Erfüllungsort Lippstadt, andernfalls die Betriebsstätte des Kunden, an der die Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erbracht wird.

§8. Versand und Gefahrenübergang
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner nachstehenden Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Bezüglich des Gefahrenübergangs gilt in diesem Fall die gesetzliche Regelung (§ 474 Abs. 2 BGB)
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport und dessen Versicherung erfolgt auf Kosten des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch, auf Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden abzuschließen, wenn dieser es verlangt.

§9. Gewährleistung, Haftung
Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB zunächst eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen.
Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten sowie durch fehlerhafte Anweisung seitens des Herstellers entstanden sind, haften wir nicht.
Mangelhafte Wartung liegt insbesondere bei unzureichender Datensicherung vor, darüber hinaus dann, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende, Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkung von außen, insbesondere gegen Computerviren, Häcker und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Des weiteren gehen wir von der Existenz einer Betriebsunterbrechungsversicherung aus.
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und im Falle unseres Verzuges. Im diesen Fällen haften wir für jedes Verschulden.
Bei bestehender Herstellergarantie wird diese an den Kunden abgetreten und ist von ihm selbst in Anspruch zu nehmen.
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt nach Vertragsabschluss aufgrund der bei Auftragserteilung bekannten Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der Hard- und Software bezogen auf Neuware sowie für die von uns vorgenommenen Reparaturen und Dienstleistungen beträgt ein Jahr. Für gebrauchte Ware übernehmen wir keine Gewährleistung.

§10. Annahmeverzug
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt er mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 20% des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe. Der Beweis eines höheren Schadens bleibt uns unbenommen. Dem Kunden ist in jedem Falle der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

§11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag sofern nicht entsprechende Verbrauchervorschriften Anwendung finden oder dies durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Leistungen und Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt sind.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsvorgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich der MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner der Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben war das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu Zeit der Verarbeitung.
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
Wir verpflichten uns jedoch, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden Forderung, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

§12. Inkassokostenklausel
Soweit die Forderungen gegenüber Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderung zu beauftragen.
Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu tragen.

§13. Anullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von seinem Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangen Gewinn fordern. Dem Kunden ist jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§14. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Klagen bei dem für unseren Hauptsitz zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

§ 15. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetzte über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§16. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

33397 Rietberg-Mastholte im Juli 2009